REACH
NORRES informiert über die REACH-Verordnung
Die EU-Verordnung 1907/2006/EG (REACH) zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe ist am 01. September 2008 in Kraft getreten. Als Hersteller von Erzeugnissen haben wir in der Lieferkette den Status des “nachgeschalteten Anwenders”. Da NORRES somit nicht der Vorregistrierungspflicht unterliegt, befragen wir seit einiger Zeit unsere Lieferanten nach dem Stand bzw. der Absicht ihrer Vorregistrierung. Bisher haben alle unsere Lieferanten die weitere Verfügbarkeit der Rohstoffe bestätigt, womit auch die Lieferfähigkeit unserer Produkte weiterhin gewährleistet ist.
Im Rahmen von REACH wurde von der ECHA (European Chemicals Agency) am 01. September 2008 eine Kandidatenliste zu besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC –Substances of Very High Concern) in Erzeugnissen publiziert. Diese Stoffe dürfen zukünftig den Grenzwert von 0,1 Gewichtsprozent nicht überschreiten.
NORRES bestätigt, dass für die folgenden Produkte weder in den Rohstoffen unserer Lieferanten, noch in unserer eigenen Produktion gefährliche Substanzen, gemäß der SVHC- Kandidatenliste, mit mehr als 0,1% eingesetzt werden. Aus diesem Grund erwarten wir nicht diese in unseren Produkten vorzufinden. Dies trifft zu auf:
Seit dem 21.02.2015 wird gemäß SVHC-Liste bei der Produktion unserer PVC-Produkte der Weichmacher DEHP, (Bis (2-ethylhexyl)phthalate nicht mehr verwendet und stattdessen ein REACH konformer Weichmacher eingesetzt.
Unsere REACH Herstellerbescheinigung können Sie im Bereich Downloads als PDF herunterladen.
Haben Sie noch Fragen zu REACH?
Gerne helfen wir Ihnen unter Tel.: 0209-80000-0 weiter.
NORRES Schlauchtechnik GmbH