Lebensmittelrechtliche Vorschriften

Polyurethan Schläuche der PUR-FOOD Serie

Polyurethan Schläuche der NORRES PUR-FOOD Serie, welche aus speziellen und besonders hochwertigen Rohstoffen gefertigt werden, sind hervorragend für viele Anwendungen im Lebensmittelbereich geeignet. Zu dieser Produktreihe zählen unter anderem die folgenden Schlauchtypen:

Diese Schlauchtypen verfügen über offizielle lebensmittelrechtliche Zulassungen durch unabhängige Institute, erfüllen viele diesbezügliche Richtlinien und sind mit Einschränkungen auch im medizinischen Bereich einsetzbar.

Unter anderem hat das für die Schlauchwandung verwendete Material die folgenden Eigenschaften:

  • FDA-Konformität (Food and Drug Administration der USA):
    Die verwendeten Roh- und Zusatzstoffe (ausgenommen Stabilisatoren) sind im Code of Federal Regulations, Title 21 §177.2600 „Rubber articles intended for repeated use“ der FDA vom 01.04.2010 gelistet. Die verwendeten Antioxidantien/Stabilisatoren sind im §178.2010 „Antioxidants and/or stabilizers for polymers“ aufgeführt.
  • BfR (Deutsches Bundesinstitut für Risikobewertung):
    Die bei der Herstellung eingesetzten Monomere sind in der Bedarfsgegenständeverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 1997 (BGBI. 1998 I S.5), zuletzt geändert am 24.06.2013 (BGBI. I S. 3130), gelistet. Die eingesetzten Ausgangsstoffe sind in der Empfehlung XXXIX, „Bedarfsgegenstände auf Basis von Polyurethanen“ vom 01.01.2012 gelistet.
  • EU-Verordnung 10/2011 und 2015/174:
    Die eingesetzten Monomere und Additive sind in den Anhängen der EU-Verordnung 10/2011, sowie der Ergänzungsverordnung 2015/174 gelistet.

Für diejenigen Schläuche, welche mit dem offiziellen Lebensmittellogo der EG, dem "Glas/-Gabelzeichen", gekennzeichnet sind, besteht jeweils für den gesamten Schlauch eine offizielle Untersuchung durch ein unabhängiges Prüfinstitut nach der EU-Verordnung 10/2011 und der Ergänzungsverordnung 2015/174.

Die bei einem unabhängigen Prüfinstitut durchgeführten Untersuchungen haben ergeben, dass diese Produktreihen den Anforderungen der EU-Verordnung 10/2011 "Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen" und der Bedarfsgegenständeverordnung für Lebensmittelbedarfsgegenstände entsprechen.
Bitte beachten Sie das offizielle Prüfzeugnis.

Glas-Gabel-Kennzeichen

Folgend eine Auswahl unserer Produkte, die das Produktqualität-Icon „EU-Lebensmittelzulassung“ besitzen:

Polyethylen Schläuche der PE FOOD Serie

Polyethylen Schläuche der NORRES PE FOOD Serie, welche aus speziellen und besonders hochwertigen Rohstoffen gefertigt werden, sind hervorragend für viele Anwendungen im Lebensmittelbereich geeignet. Zu dieser Produktreihe zählen unter anderem die folgenden Schlauchtypen:

Unter anderem hat das für die Schlauchwandung verwendete Material die folgenden Eigenschaften:

  • FDA-Konformität (Food and Drug Administration der USA):
    Das Material erfüllt die U.S. Food and Drug Administration als eine food contact substance (FCN), Ergebnis einer premarket notification vom 28.09.2007 unter FCN741. Diese Notification erlaubt die Verwendung dieses Materials mit allen Lebensmitteltypen unter den Bedingungen A bis H, beschrieben in Table 2 der FDA CFSAN of Food Additivs Safety, April 2006, “Definitions of Food Types and Conditions of Use for Food Contact Substances.  Bei der Herstellung der genannten Polyolefin-Copolmeren werden nur Hilfsstoffe verwendet, die den Anforderungen und Grenzwerten der 21 CFR 177.1520(c), item 3.1 oder 3.2 entsprechen.
  • EU-Verordnung 10/2011:
    Die eingesetzten Ausgangsstoffe sind in der Verordnung 10/2011 gelistet. Die eingesetzten Rohzusatzstoffe enthalten keine Zusatzstoffe mit doppeltem Verwendungszweck (dual use additives)

(Hinweis: Die oben genannten Richtlinien für den Lebensmittelkontakt, die auf EU-Richtlinien basieren, führen teilweise zu Begrenzungen des Restgehalts von einzelnen Kunststoffkomponenten. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die EU-Verordnung 10/2011, die für alle EU-Mitgliedsstaaten gilt, einen Grenzwert für Migrationen aus Kunststoffprodukten im Lebensmittelbereich vorsieht. Auch wenn, wie in diesem Fall, eine offizielle Bestätigung seitens des Hersteller vorliegt, sollen in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung 10/2011 diese Messungen vom Anwender am Endprodukt durchgeführt werden, wobei diese mit dem entsprechenden Lebensmittel oder lebensmittelsimulierenden Stoffen in Kontakt stehen. Zeitund Temperaturen sollen derart gewählt werden, dass sie den tatsächlichen Verhältnissen im normalen Gebrauch der Artikel, gemäß der Regel der EG-Verordnung 10/2011, entsprechen. Es liegt in der Verantwortung des Anwenders sicherzustellen, dass der Artikel für den angestrebten Verwendungszweck geeignet ist.

 

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