CE-Kennzeichnung

Mit dem CE-Zeichen wird dokumentiert, dass das betreffende Erzeugnis den Anforderungen einer oder mehrerer Richtlinien nach den EG-Konzeptionen entspricht, in deren Anwendungsbereich es fällt (einfache Druckbehälter, Sicherheit von Spielzeug, Bauprodukte, elektrische Betriebsmittel, etc.). Wenn ein betreffendes Produkt das CE-Zeichen trägt, darf es uneingeschränkt in jedem EG Land vertrieben werden.

Übertragen auf NORRES-Schläuche gilt folgendes:

  1. Die Produkte fallen laut Definition der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG weder unter Maschinen noch unter Sicherheitsbauteile. Es handelt sich hierbei ebenfalls nicht um Erzeugnisse gemäß Niederspannungs- und EMV-Richtlinie, Medinzinprodukterichtlinie etc..
  2. Erzeugnisse, die nicht unter eine der oben aufgezählten EG-Richtlinien fallen, dürfen nicht mit dem CE-Zeichen versehen werden. Folglich dürfen wir auch keine Konformitätserklärung (=Herstellererklärung) abgeben.
  3. Schlauchleitungen, die unter die Druckgeräterichtline 2014/68/EU fallen können von der CE Kennzeichnung betroffen sein, was jedoch für den einzelnen Anwendungsfall zu prüfen ist, da dies von Betriebsbedingungen abhängig ist.
  4. Nach dem „Brexit“ ist die CE Kennzeichnung nicht mehr für Großbritannien ab 2023 gültig. Die britischen Kennzeichnungen „UKCA“ und „UKNI“ sind die entsprechenden Nachfolger der CE-Kennzeichnung.

Da die Betriebsbedingungen beim Anwender außerhalb unserer Kontrolle liegen und die konstruktive Vielfalt zu groß ist, kann keine Garantie für die Richtigkeit der Angaben übernommen werden.

CE Logo
UKCA

Technische Änderungen vorbehalten.