RoHS-Richtlinien
Konformität von NORRES Produkten
Die EU-Richtlinie 2015/863/ EU RoHS 3 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten löste am 22.07.2019 die Vorläuferrichtlinien ab. Als Hersteller technischer Schläuche und flexibler Schlauchsystemlösungen fallen unsere Produkte nur unter diese Richtlinie, wenn Sie vom Kunden als Bauteil in Elektro- und Elektronikgeräten eingesetzt werden.
Im Rahmen der RoHS-Richtline wurden vom Europäischen Parlament die folgenden Substanzen mit Grenzwerten festgelegt:
Substanz | Grenzwert |
---|---|
Blei (Pb) | 0,1% |
Quecksilber (Hg) | 0,1% |
Cadmium (Cd) | 0,1% |
sechswertiges Chrom (Cr+6) | 0,1% |
Polybromierte Biphenyle (PBB) | 0,1% |
Polybromierte Diphenylether (PBDE) | 0,1% |
Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) | 0,1% |
Benzylbutylphthalat | 0,1% |
Dibutylphthalat | 0,1% |
Diisobutylphthalat | 0,1% |
Wir bestätigen hiermit, dass bei den genannten Produkten keine der oben genannten Substanzen von NORRES über den zulässigen Grenzwerten absichtlich als Rezepturbestandteil oder Prozesshilfsmittel eingesetzt wird. Zudem ist uns zum aktuellen Stand dieses Dokuments kein von uns zur Herstellung der genannten Produkte verarbeiteter Rohstoff bekannt, der oben genannte Substanzen in Anteilen über den zulässigen Grenzwerten enthält. Bitte beachten Sie, dass NORRES diesbezüglich keine speziellen Analysen durchgeführt. Wir beziehen uns auf Angaben unserer Rohstofflieferanten.
Dies trifft zu auf:
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Telefon: 0209-80000-0
E-Mail: info(at)norres.de