CE-Kennzeichnung
Mit dem CE-Zeichen wird dokumentiert, dass das betreffende Erzeugnis den Anforderungen einer oder mehrerer Richtlinien nach den EG-Konzeptionen entspricht, in deren Anwendungsbereich es fällt (einfache Druckbehälter, Sicherheit von Spielzeug, Bauprodukte, elektrische Betriebsmittel, etc.). Wenn ein betreffendes Produkt das CE-Zeichen trägt, darf es uneingeschränkt in jedem EG Land vertrieben werden.
Übertragen auf NORRES-Schläuche gilt folgendes:
- Die Produkte fallen laut Definition der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG weder unter Maschinen noch unter Sicherheitsbauteile. Es handelt sich hierbei ebenfalls nicht um Erzeugnisse gemäß Niederspannungs- und EMV-Richtlinie, Medinzinprodukterichtlinie etc..
- Erzeugnisse, die nicht unter eine der oben aufgezählten EG-Richtlinien fallen, dürfen nicht mit dem CE-Zeichen versehen werden. Folglich dürfen wir auch keine Konformitätserklärung (=Herstellererklärung) abgeben.
- Schlauchleitungen, die unter die Druckgeräterichtline 2014/68/EU fallen können von der CE Kennzeichnung betroffen sein, was jedoch für den einzelnen Anwendungsfall zu prüfen ist, da dies von Betriebsbedingungen abhängig ist.
- Nach dem „Brexit“ ist die CE Kennzeichnung nicht mehr für Großbritannien ab 2023 gültig. Die britischen Kennzeichnungen „UKCA“ und „UKNI“ sind die entsprechenden Nachfolger der CE-Kennzeichnung.
Da die Betriebsbedingungen beim Anwender außerhalb unserer Kontrolle liegen und die konstruktive Vielfalt zu groß ist, kann keine Garantie für die Richtigkeit der Angaben übernommen werden.
Technische Änderungen vorbehalten.